Willkommensbonus Betway • 100 € Freebet als Erstattung
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@zGianni Das ist mein Guide, ich darf ihn hier nicht verlinken und damit möchte ich auch nicht, dass NB diesen kopiert.
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Ich bin leider gesperrt worden bzw. hat man mich auf 0,01 € limitiert. Mir war auch nicht bewusst, dass maximal 50 € pro Wette auf die Bonusbedingungen angerechnet werden. Meine bisherigen Wetten auf betway haben allesamt gewonnen (inkl. 3er-Kombiwette), so dass ich dort einen Betrag von 887 € angehäuft habe (bei 100 € Einzahlung und 100 € Bonus) - aufgeteilt je zur Hälfte als Echtgeld und Bonus. Durch die bestehende Limitierung bei einem noch ausstehenden Einsatz in Höhe von 493,50 €, um die Bonusbedingungen zu erfüllen, müsste ich also 49.350 Wetten zu je 0,01 € spielen, um das Bonusgeld zu "retten". Demnach ist bei mir die Hälfte der 887 € quasi futsch (es sei denn, man würde die Limitierung wieder rückgängig machen) und ich habe dort einen großen Verlust gemacht. Ich bin auch schon die Beschwerdewege über den betway Support gegangen.

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Das kann rechtlich nicht zulässig sein. Sie hindern dich daran, die Bonusbedingungen zu erfüllen.
Wende dich im Zweifel mal an die Glücksspielbehörde.
Stichwort: 162 BGB -
@ak091282 du kannst die Wetten gar nicht platzieren wegen des Mindesteinsatz, also ist es unmöglich mit dem Limit.
Wende dich an betway mit der GGL im cc und bitte um eine Aufhebung des Limits da das Umsetzen mit diesem Limit unmöglich ist. -
@ak091282 Tatsächlich kannst du mit GGL versuchen. Du hast den Richtlinien des Bonus nicht ganz gefolgt, aber dafür wurde auch der Rollover nicht gezählt, also soll dies kein Problem sein.
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Danke für die Tipps, insbesondere hinsichtlich der GGL, aber leider glaube ich nicht an eine große GGL-Unterstützung (auch wenn ich mich in diesem Fall noch nicht an diese gewendet habe). Denn in einer vergleichbaren Situation bei einem anderen Wettanbieter (ebenfalls Limitierung auf ein absolutes Minimum nach anfänglichen Wettgewinnen) schrieb mir die GGL Folgendes:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie nachfolgende Ausführungen.
Sollte eine Beschränkung aus Gründen des Spielerschutzes erfolgt sei, ist die Einsatzbeschränkung geeignet, Ausgaben für Glücksspiel zugunsten der Spielenden einzuschränken.
Sollte eine Beschränkung erfolgt sein, weil der Spieler in der Lage ist, Quotenfehlbildungen festzustellen und auszunutzen, ist die Beschränkung im Interesse des Anbieters für seine dauerhafte Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar. Da der Anbieter auch Gewähr für einen wirtschaftlich dauerhaft tragfähigen Betrieb bieten muss, ist die Beschränkung der Spielteilnahme bei überdurchschnittlich erfolgreichen und in der Prüfung der Quotenbildung versierten Spielern nicht zu beanstanden. Der dauerhafte, wirtschaftlich tragfähige Betrieb kann bei defizitärer Spieldurchführung nicht gewährleistet werden. Die Einsatzbeschränkung ist zur Regulierung des Verlustrisikos geeignet.
Des Weiteren kann eine Beschränkung auf Regelungen zwischen dem Veranstalter und dem Spieler in AGB (z.B. bei Bonusmissbrauch und -absprache) beruhen. Die Regelungen in AGB zur Festlegung von Rechten und Pflichten bei der Spielteilnahme im Rahmen gesetzlicher Voraussetzungen sind nicht Gegenstand der Prüfung durch die Glücksspielaufsichtsbehörden. Die Klärung der Wirksamkeit von AGB ggf. mit anwaltlicher Hilfe ist dem Spieler in eigener Verantwortung unbenommen; mit der Prüfung durch die Glücksspielaufsicht ist keine Aussage über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der AGB nach zivilrechtlichen Grundsätzen verbunden.
Die Ihrer Beschränkung zugrundeliegenden Gründe sind beim Glücksspielanbieter von Ihnen zu erfragen.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern grundsätzlich nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe."
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Ärgerliche Antwort... sollte ja eigentlich auch deren Job sein die Verbraucher zu schützen.
In der Theorie könnte die Bonusbedingung schon erfüllt sein, wenn sie dir es unmöglich machen, die Bedingung zu erfüllen (§§ 242, 162 BGB).
Aber in der Praxis müsste man das natürlich dann gerichtlich durchsetzen, was mit einem Risiko verbunden ist. Meiner Meinung nach müssten die Buchmacher ja aber erstmal nachweisen, warum sie dich limitiert haben. Je nachdem, wie viel Wetten mit guten Quoten du überhaupt platziert hast, können die das nur bedingt gut begründen. Sie können mit Sicherheit nicht nachweisen, dass du matched betting betreibst... (geschweige denn, ob das effektiv gegen die AGB verstößt).Eventuell wäre die Verbraucherzentrale noch eine Anlaufstelle, die auch das rechtliche überprüfen kann.
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@ak091282 Erwarte auch nichts von der Ggl, das ist in meinen Augen leider Quatsch was die machen. Aber bei mir hat zumindest etwas gebracht sie ins CC zu setzen. Ich habe an: [email protected] geschrieben und mein Limit wurde wieder entfernt.
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@manny Dank dir, aber bei dieser E-Mail-Adresse von betway hatte ich es bereits probiert und bin abgeblitzt. Von daher muss ich mich mit dem (sehr wahrscheinlichen) Verlust leider "anfreunden". 🫣
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