Ich kann den durch Tipbet.de geschädigten Kunden empfehlen, durchaus darüber nachzudenken, auch die GGL mit in die Verantwortung zu nehmen. Da der Anbieter für seine in der Vergangenheit existierenden Zulassung den 5 Mio. Bond erbringen mußte, der zugunsten der GGL erstellt wurden musste, sollte man die Frage stellen, ob dieser Bond bereits wieder freigegeben werden durfte oder ob dieser zur Befriedigung der Forderungen noch zur Verfügung steht.
Da die Behörde bzgl. Kompetenzfragen im Hinblick auf Kenntnisse der aktuellen Marktsituation der Wettanbieter, Überwachung der Lizenzbestimmungen, LUGAS oder auch OASIS hoffnungslos überfordert ist, ist hier evtl. auch eine Mithaftung zu untersuchen (zur Information: MYBET ist immer noch in der aktuellen Whitelist als lizensierter Anbieter aufgeführt).